Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht vorgelegt. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom die gesetzlichen Vorgaben an die aktuellen Entwicklungen anzupassen.