Nach Auffassung des VG Wiesbaden kann für Windenergieanlagen eine artenschutzrechtliche Ausnahme aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erteilt werden. Zudem sei der Teilregionalplan Erneuerbare Energien Südhessen mangels substanziellen Raums für die Windenergienutzung und wegen weiterer Fehler im Planungskonzept unwirksam.