Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat für Baden-Württemberg eine überarbeitete Version der „Hinweise zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ veröffentlicht. Die Änderungen beschränken sich dabei im Wesentlichen auf die Rotmilan-Erfassung.