Seit Jahren ist bekannt, dass die Akzeptanz vor Ort bei Erneuerbare-Energien-Projekten von herausragender Bedeutung ist. Und dass Akzeptanz nicht nur von transparenter Informationspolitik und Fingerspitzengefühl des Projektierers in der Planungsphase lebt, sondern auch von Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und Gemeinden. In einzelnen Bundesländern gibt es daher bereits gesetzliche Regelungen zu Gemeinde- und/oder Bürgerbeteiligung, in anderen wird an entsprechenden Gesetzen gearbeitet. Auf Bundesebene bietet § 6 EEG Betreibern von WEA und PV-FFA die Möglichkeit, an die projektbetroffenen Gemeinden Zahlungen bis zu 0,2 Cent/kWh zu leisten. Es wird deutlich, dass die Politik explizit die finanzielle Beteiligung der Gemeinden an EE-Projekten gut heißt und fördern will.