Mit seinem aktuellen Urteil vom 28.09.2018 hat das VG Aachen (6 K 612/17) festgestellt, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung rechtswidrig sei. Die durchgeführte UVP-Vorprüfung genüge den Anforderungen des § 3c UVPG a.F. nicht. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung, eine UVP sei nicht erforderlich, sei hinsichtlich der Annahme, bezogen auf den Schwarzstorch seien keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, […]