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Ihr Partner – Gemeinschaftlich. Vorausdenkend. Engagiert.

AUS ÜBERZEUGUNG

AUS ÜBERZEUGUNG

Ihr Partner mit besonderem Schwerpunkt auf Erneuerbaren Energien und langjähriger Erfahrung im Verwaltungs-, Zivil- und Energierecht.

Gemeinschaftlich

Mit einem ganzheitlichen, interdisziplinären Beratungsansatz streiten wir für Ihre Interessen. Die Bündelung von Expertise, Einsatz und Dialog ist dabei nach unserer festen Überzeugung die Basis einer jeden erfolgreichen Rechtsberatung.

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Vorausdenkend

Anwaltliche Tätigkeit ist für uns nicht bloße Vergangenheitsbewältigung.  Unser Anspruch ist vielmehr, Probleme frühzeitig zu erkennen und mit Ihnen die Zukunft zu gestalten. Nach dieser Philosophie begleiten wir Ihre Projekte von Anfang bis Ende und auf allen Ebenen mit Sorgfalt, Innovation und Weitblick.

Engagiert

Ihre Ziele sind unser Anliegen. Deshalb setzten wir uns nicht nur im einzelnen Mandat, sondern aus Überzeugung auch als aktive Mitglieder und Beiräte in verschiedenen Branchenverbänden der Erneuerbaren Energien für Sie ein.

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NEWS

NEWS

Dr. Christoph Richter
19.09.2025

EU-Kommission genehmigt Biomassepaket – Jetzt richtig handeln!

Das lange Warten und damit eine unerfreuliche Hängepartie für die Biomassebranche haben endlich ein Ende. Am 18.09.2025, und damit gerade noch rechtzeitig vor der nächsten Ausschreibungsrunde, hat die Europäische Kommission das bereits im Februar dieses Jahres beschlossene Biomassepaket (wir berichteten) beihilferechtlich genehmigt (siehe hier die Pressemeldung der Kommission). Damit können nunmehr u.a. das erhöhte Ausschreibungsvolumen, aber auch der deutlich angehobene Flexibilitätszuschlag angewandt werden.
Dr. Manuela Herms
18.09.2025

Sachsen-Anhalt zieht nach – Landesbeteiligungsgesetz beschlossen

Um den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesbeteiligungsgesetz in Sachsen-Anhalt, der bereits aus dem April 2024 stammte, war es lange Zeit sehr ruhig. Nun hat der Landtag am 11.09.2025 das „Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien“ beschlossen, allerdings mit wesentlichen Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf. Die beschlossene Gesetzesfassung finden Sie hier. Das Gesetz soll bereits zum 01.10.2025 in Kraft treten.
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TERMINE

TERMINE

07.10.2025 | 11.00-12.30 Uhr | Online

BWE-Webinar: Gemeindeöffnungsklausel – Gamechanger für die Flächenbereitstellung?

Mit der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e Abs. 5 des Baugesetzbuches, die am 14.01.2024 in Kraft getreten ist, hat der Bund den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Windenergieflächen außerhalb von bestehenden Vorranggebieten zu planen. Die neu geschaffene Möglichkeit der Gemeindeöffnungsklausel stärkt die kommunale Selbstverwaltung und sollte daher zügig auch Anwendung finden.…
14.10.2025 | 9.30-13.00 Uhr | Online

BWE-Webseminar: B-Plan für Wind – Von der Planung zur rechtlichen Absicherung

Ein Strich auf der Karte entscheidet über Millioneninvestitionen – oder jahrelange Verzögerungen. Flächennutzungs- und Bebauungspläne legen fest, wo Windparks entstehen dürfen und sind zentrale Instrumente der Gemeinden. Doch ein fehlerhafter Plan kann Klagen nach sich ziehen, Verzögerungen verursachen oder die Wirtschaftlichkeit des Windparkprojekts gefährden. Wie lassen sich solche Risiken vermeiden?…

Engagement