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Ihr Partner – Gemeinschaftlich. Vorausdenkend. Engagiert.

27./28.01.2026
7. Leipziger Windrechtsforum
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AUS ÜBERZEUGUNG

AUS ÜBERZEUGUNG

Ihr Partner mit besonderem Schwerpunkt auf Erneuerbaren Energien und langjähriger Erfahrung im Verwaltungs-, Zivil- und Energierecht.

Gemeinschaftlich

Mit einem ganzheitlichen, interdisziplinären Beratungsansatz streiten wir für Ihre Interessen. Die Bündelung von Expertise, Einsatz und Dialog ist dabei nach unserer festen Überzeugung die Basis einer jeden erfolgreichen Rechtsberatung.

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Vorausdenkend

Anwaltliche Tätigkeit ist für uns nicht bloße Vergangenheitsbewältigung.  Unser Anspruch ist vielmehr, Probleme frühzeitig zu erkennen und mit Ihnen die Zukunft zu gestalten. Nach dieser Philosophie begleiten wir Ihre Projekte von Anfang bis Ende und auf allen Ebenen mit Sorgfalt, Innovation und Weitblick.

Engagiert

Ihre Ziele sind unser Anliegen. Deshalb setzten wir uns nicht nur im einzelnen Mandat, sondern aus Überzeugung auch als aktive Mitglieder und Beiräte in verschiedenen Branchenverbänden der Erneuerbaren Energien für Sie ein.

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NEWS

NEWS

Dr. Christoph Richter
01.12.2025

Will MV wegen NEST-Prozess der BNetzA die Axt an die Energiewende legen?

Die Bundesnetzagentur hat am 25.10.2025 die finalen Festlegungen in dem seit Februar 2024 von ihr geführten NEST-Prozess angekündigt. Sie sollen u.a. die Regelungen der Anreizregulierungsverordnung ablösen und nach dem Willen der BNetzA Ende 2025 in Kraft treten (siehe Pressemeldung des BNetzA hier). Viele werden sich hierunter kaum etwas vorstellen können.…
Dr. Manuela Herms
26.11.2025

Brandenburg verschärft Sonderabgaben für Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen

Im Vergleich zu anderen Bundesländern, die Beteiligungsgesetze erlassen haben, geht Brandenburg seit jeher einen Sonderweg. Anstelle einer erzeugungsabhängigen Zahlung an Kommunen und/oder Bürger waren Betreiber von neuen Windenergieanlagen bereits seit 2020 verpflichtet, eine pauschale Sonderabgabe in Höhe von 10.000 EUR pro Windenergieanlage und Jahr an Gemeinden im Umkreis von 3 km zu zahlen. Für Freiflächenanlagen gibt es seit 2025 ein eigenständiges Gesetz, das eine Sonderabgabe in Höhe von 2.000 EUR je MW und Jahr zugunsten der Standortgemeinde vorsieht. Mit Beschluss vom 19.11.2025 hat der Brandenburgische Landtag nun beide Gesetze zusammengeführt und die Zahlungspflichten deutlich verschärft.
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TERMINE

TERMINE

09.12.2025 | 11.00-12.30 Uhr | Online

BWE-Webinar: Repowering – Besonderheiten der Grundstückssicherung

Wie bei Neuprojekten, ist auch bei Repowering-Projekten die Grundstückssicherung Basis der Planung. WEA-Betreiber sind daher bestrebt, die Flächen für ein etwaiges Repowering frühzeitig und rechtssicher vertraglich zu binden. Dabei gibt es viel zu beachten. Im Webinar werden typische Problemkreise beleuchtet, u.a.: Welche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung bestehen? Welche rechtlichen Vorgaben müssen…
14.01.2026 | 9.00-13.15 Uhr | Online

Be flexible – Neuer Rechtsrahmen für Biogasanlagen

Kurz vor Ende der verkürzten Legislaturperiode hat der Bundestag Anfang 2025 das sog. „Biomassepaket“ beschlossen, um das in der Branche lange gerungen worden war. Ziel ist es, die Weiterentwicklung insbesondere des Biogasanlagenbestandes zu sichern. Sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen in der Anschlussförderung wird dadurch künftig ein deutlich höheres Maß an…

Engagement