Seit ihrem im Oktober beschlossenen Klimaschutzpaket hält nun auch die Bundesregierung ernsthaft einen bundesweiten gesetzlichen Mindestabstand von 1.000m zu Wohnnutzungen für erforderlich - als "Akzeptanzmaßnahme". Dabei gerät leicht in Vergessenheit, dass derartig große Abstände in den seltensten Fällen rechtlich zwingend zum Schutz der Wohnbevölkerung erforderlich sind. Dies bestätigt erfreulicherweise erneut ein diese Woche veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg.